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Ausschluss von Auslandsfonds aus der Endbesteuerung verfassungswidrig!

Die erste Seite aktuellÖStZ 2002/356bÖStZ 2002, 205 Heft 9 v. 1.5.2002

Der VfGH hat mit Erkenntnis vom 7. 3. 2002, G 278/01-7, den Ausschluss von ausländischen Investmentfonds von der Endbesteuerung als verfassungswidrig erkannt und den Satzteil „Z 1 bis 4“ im ersten Satz des § 97 Abs 1 EStG 1988 (in der Fassung BGBl 1993/818) als verfassungswidrig aufgehoben. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. 3. 2003 in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt soll der Einfachgesetzgeber eine verfassungskonforme Regelung unter Berücksichtigung gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben erlassen.

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