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Die Handelsvertreter-Pauschalierung (Petschnigg, SWK 4/2002, S 84)

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 2002/316ÖStZ 2002, 191 Heft 8 v. 15.4.2002

Nach den EStR sind auch Warenpräsentatoren, Versicherungsvertreter oder Bausparkassenvertreter als Handelsvertreter im Sinne der Verordnung anzusehen, wenn sie unter Umständen tätig werden, die dem in § 1 Abs 1 Handelsvertretergesetz 1993 umschriebenen Tätigkeitsfeld von Handelsvertretern entsprechen.

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