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Abgabenänderungsgesetz 2002 im Finanzausschuss

Die erste Seite aktuellÖStZ 2002/287aÖStZ 2002, 173 Heft 8 v. 15.4.2002

Am 3. 4. 2002 wurde im Finanzausschuss des Nationalrates das Abgabenänderungsgesetz 2002 mit einigen Änderungen beschlossen. Die beiden wesentlichen Inhalte des Abänderungsantrages sind:

- Es kommt zu keiner Novellierung des Umsatzsteuergesetzes.- Das VfGH -Erkenntnis vom 04.12.2001, B 2366/00, bezüglich im Ausland lebender Kinder wird umgesetzt, indem für diese Kinder, für die kein Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag besteht, ein Anspruch auf den Unterhaltsabsetzbetrag normiert wird.

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