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Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Armenien

Internationales SteuerrechtAbkommensrecht, Außensteuerrecht, EU-RechtMR Dr. Heinz JirousekÖStZ 2002/278ÖStZ 2002, 167 Heft 7 v. 1.4.2002

Das DBA zwischen Österreich und Armenien wurde am 27. 2. 2002 in Wien unterzeichnet. Es wird gem seinem Art 28 Abs 2 voraussichtlich ab dem Steuerjahr 2003 erstmals Wirksamkeit erlangen. Auf eine Übergangsregelung vom alten Abkommen mit der Sowjetunion1)1) BGBl 1982/411.wurde verzichtet, da sich Armenien nicht (mehr) an dieses alte Abkkommen gebunden erachtet2)2)Der Erl d BMF vom 16. 7. 1999, AÖF 1999/178, ist daher in diesem Punkt überholt.. Die nachstehende Übersicht enthält die wichtigsten Grundzüge des neuen Abkommens.

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