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Computerarbeiten durch die Ehegattin

Aktuelle RechtsmittelentscheidungenÖStZ 2002/273ÖStZ 2002, 165 Heft 7 v. 1.4.2002

EStG 1988: § 4 Abs 4

Strittig war, ob das Honorar des Berufungswerbers (Facharzt) an die Ehegattin für die Erstellung von Vortragsunterlagen und die Vorbereitung von Publikationen iHv 10.000 S als Ausgabe abzugsfähig ist. Vorgelegt wurde lediglich eine von der Ehegattin unterschriebene Bestätigung, dass sie für näher umschriebene Schreib- und Computerarbeiten 10.000 S erhalten habe.

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