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Anwendung des revidierten DBA-Polen auf laufende Bauvorhaben (EAS 1943 v 19. 11. 2001)

Anfragebeantwortungen des BMFDBA-PolenÖStZ 2002/201ÖStZ 2002, 120 Heft 5 v. 1.3.2002

Sobald das paraphierte neue DBA mit Polen in Wirksamkeit tritt, wird es in Übereinstimmung mit dem OECD-MA vorsehen, dass Bauausführungen mit einer 12 Monate übersteigenden Dauer eine Betriebstätte begründen. Die bisherige Regelung, dass eine Bauausführung erst nach 24 Monaten zur Betriebstätte wird, ist damit nicht mehr anzuwenden.

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