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Betrieb eines Friedhofes durch eine Gemeinde ist eine hoheitliche Tätigkeit

RechtsmittelentscheidungenÖStZ 2002/182ÖStZ 2002, 111 Heft 5 v. 1.3.2002

KStG: § 2 Abs 3

Eine oö Gemeinde betreibt den örtlichen Friedhof und errichtete eine neue Leichenhalle. Für die dort aufbewahrten und ausgesegneten Leichen werden den Angehörigen Benutzungsgebühren vorgeschrieben. Fraglich ist, ob für die Errichtung und Erhaltung der Halle ein Vorsteuerabzug zusteht. Dies ist aus folgenden Gründen zu verneinen:

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