Die Fair-Value-Richtlinie ist von den Mitgliedstaaten der EU bis spätestens 2004 in nationales Recht umzusetzen. Den Mitgliedstaaten steht es dabei frei, ob sie eine Einbeziehung des Einzelabschlusses in die Zeitwertbilanzierung von Finanzinstrumenten verpflichtend einführen.