Der Ministerrat der Europäischen Union hat am 7. 5. 2002 die lange umstrittenen neuen Regelungen zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung elektronisch erbrachter Dienstleistungen beschlossen, die von den einzelnen Mitgliedstaaten bis zum 1. 7. 2003 umgesetzt werden müssen. Im Beitrag wird ein Überblick über die beschlossenen Regelungen und die zu erwartenden Umsetzungsmaßnahmen gegeben.