Der Beitrag bespricht das Erkenntnis des VwGH vom 2. 7. 2002, 2001/15/1053, wonach für die 1996 getätigten Anschaffungen der Vorsteuerabzug zusteht, auch wenn Ärzte ab 1997 unecht umsatzsteuerbefreit sind.
Der Beitrag bespricht das Erkenntnis des VwGH vom 2. 7. 2002, 2001/15/1053, wonach für die 1996 getätigten Anschaffungen der Vorsteuerabzug zusteht, auch wenn Ärzte ab 1997 unecht umsatzsteuerbefreit sind.