Nach Ansicht des Autors wird in zunehmendem Ausmaß versucht, durch vertragliche Gestaltungen und Erteilung von „Transportaufträgen“ durch inländische Abnehmer die Besteuerung im Bestimmungsland (Versandhandelsregelung) zu vermeiden. Er untersucht, inwieweit zur Vermeidung ungewollter Wettbewerbsverzerrungen und Aufkommensausfälle eine Besteuerung von im großen Stil organisierten „Abholfällen“ als (im Inland zu versteuernde) Versendungsfälle möglich und geboten ist.