Die Autoren befassen sich mit der aktuellen Judikatur des VwGH zu § 15 KommStG zur Nichtentrichtung von KommSt für Urlaubsentschädigungen und -abfindungen, kommentieren das VwGH-Erkenntnis vom 27. 3. 2002, 99/13/0027-5 und erörtern die Thematik Strafverfahren nach VStG versus Strafverfahren nach FinStrG unter Einbezug des Erkenntnisses des VfGH vom 20. 6. 2002, G 110, 111/02-6, in dem dieser ausgesprochen hat, dass § 15 KommStG idF BGBl Nr 819/1993 verfassungswidrig war.