Der Autor bespricht die Entscheidung des VwGH vom 27. 8. 2002, 96/14/0144, wonach ein formfrei vereinbartes Dienstverhältnis zwischen der Komplementär-GmbH und ihrem gleichzeitig auch die Kommanditistenfunktion bei der GmbH & Co KG besitzenden Gesellschafter-Geschäftsführer steuerlich anzuerkennen ist, wenn nach den Unterlagen alle steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen gezogen worden sind. Abschließend gibt er Hinweise für die Praxis.