Eine in Abwicklung befindliche Kapitalgesellschaft muss weiterhin jährlich eine Bilanz inklusive Anhang und Lagebericht erstellen. Allerdings löst sich die Rechnungslegung weitgehend von den vertrauten Prinzipien der Bilanzierung und Bewertung.
Eine in Abwicklung befindliche Kapitalgesellschaft muss weiterhin jährlich eine Bilanz inklusive Anhang und Lagebericht erstellen. Allerdings löst sich die Rechnungslegung weitgehend von den vertrauten Prinzipien der Bilanzierung und Bewertung.