Für alle privatrechtlichen Arbeitsverhältnisse, die nach dem 31. 12. 2002 beginnen, wird ein neues Abfertigungssystem in Österreich eingeführt. Für bestehende Dienstverhältnisse gibt es ein Optionsrecht der Beibehaltung des bisherigen Systems oder des Übertritts in das neue System. Die Entscheidung kann durch Vorteilshaftigkeitsberechnungen unterstützt werden.