Der zweite Teil des Beitrages befasst sich mit den Formumwandlungen, der Feststellung nach § 188 BAO, der Basispauschalierung und den vermögensverwaltenden Erwerbsgesellschaften.
Der zweite Teil des Beitrages befasst sich mit den Formumwandlungen, der Feststellung nach § 188 BAO, der Basispauschalierung und den vermögensverwaltenden Erwerbsgesellschaften.