Der VwGH hat in mehreren Erkenntnissen die steuerrechtliche Nichtanerkennung von Rückstellungen für Ausgleichsansprüche von Handelsvertretern bestätigt. Auch wenn das Festhalten an der zu früheren Rechtsgrundlagen ergangenen Judikatur eigentlich nichts Neues erbringt, prüft der Autor diese Rechtsprechung im Hinblick auf die in mehrfacher Hinsicht geänderte Rechtslage.