Der Beitrag zeigt auf, dass es immer noch Bereiche in den Bestimmungen des Einkommensteuertarifes gibt, in welchen sich durch die Anwendung von Einschleifbestimmungen Verdoppelungseffekte der Steuerbelastungs-Prozentsätze ergeben. Auch die Anwendung des Euro-Steuerumstellungsgesetzes habe nicht zu erwartende Nebenwirkungen ergeben.