Verlegt ein US-Staatsbürger mit seiner Familie den Wohnsitz nach Österreich und wird er hierdurch in Österreich nicht nur unbeschränkt steuerpflichtig, sondern auch „ansässig“ iSd DBA-USA, dann erlangen hierdurch die in seinem US-Hotel erlittenen Verluste die Ausgleichsfähigkeit mit seinen Beratungs- und Geschäftsführereinkünften, die er von einer ihm zu 50 % gehörenden inländischen GmbH erzielt. Die US-Hotelverluste, die noch in der Zeit der beschränkten Steuerpflicht entstanden sind, können indessen nicht als Sonderausgabe abgesetzt werden (RZ 8059 ESt-RL 2000). (SWI 2002, 472)