Die in EAS 1622, ÖStZ 2000/10, S 284, Art-Nr 2000/589, dargestellte österr-deutsche Verständigungsvereinbarung, wonach grenzüberschreitend fließende Erlöse aus der Liquidation einer Kapitalgesellschaft den Regelungen für Veräußerungsgewinne und nicht jenen für Dividenden zu unterstellen sind, wird nach dem im Entwurf vorliegenden Einführungsschreiben zum neuen DBA 2000 auch weiterhin gelten.