MitBGBl I 2002/132wurde ua das EG-VAHG geändert. Diese Änderungen waren aufgrund der Änderung der Beitreibungsrichtlinie 76/308/EWG durch die RL 2001/44/EG des Rates vom 15. 6. 2001 erforderlich geworden. Im Folgenden werden die ab 1. 7. 2002 wirksam gewordenen Neuerungen bei der Vollstreckungsamtshilfe gegenüber EU-Staaten zusammenfassend dargestellt.