BAO: § 117
1. Rechtsgrundlage
§ 117 BAO wurde durch das Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz (BGBl I 2002/97) in die BAO eingefügt und ist am 26. 6. 2002 in Kraft getreten.
Liegt eine in Erkenntnissen des VfGH oder des VwGH oder in als Richtlinien bezeichneten Erlässen des BMF vertretene Rechtsauslegung