Im BMF wird derzeit an einer Ergänzung der EStR 2001 sowie der LStR 2002 im Zusammenhang mit den steuerlichen Bestimmungen des BMVG (Abfertigung Neu) gearbeitet. Weiters ist eine zusätzliche Ergänzung der bereits ergangenen Erlässe zum Übergang der Steuerschuld (Reverse Charge) bei Bauleistungen (§ 19 Abs 1a UStG) geplant. Die ÖStZ wird in der nächsten Ausgabe darüber berichten.