(Walzel, SWK 27/2002, S 730)
Die Erweiterung der Unterschriftenfiktion in § 18 Abs 1 GebG durch das AbgÄG 2001 soll nach Ansicht des Autors offensichtlich dazu dienen, die Möglichkeiten, eine Gebührenpflicht zu vermeiden, einzuschränken. Der Beitrag untersucht, ob bzw inwieweit die Neuregelung dem gewollten Zweck gerecht wird.