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Mazedonien: Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer

ArtikelrundschauUmsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, KammerumlageÖStZ 2002/1031ÖStZ 2002, 594 Heft 22 v. 15.11.2002

(Kraus, SWI 9/2002, 422)

Die Republik Mazedonien hat mit Wirkung vom 1. 4. 2000 die Umsatzsteuer eingeführt. Art 46 des UStG entspricht den Vorgaben der 8. und der 13. RL des Rates. Die Autorin beschreibt den Kreis der Erstattungsberechtigten und schildert das Verfahren.

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