(Pinter, SWK 26/2002, S 716)
Die EG-RL über die Rechnungslegung enthält vor allem die verpflichtende Anerkennung der elektronischen Rechnungsstellung sowie Aufbewahrung von Rechnungen durch Mitgliedstaaten und ist bis zum 1. 1. 2004 in das nationale Recht umzusetzen. Die in Deutschland bereits vorgesehene Anerkennung elektronischer Rechnungen wird in Österreich nach Ansicht des Autors noch mindestens bis zum Jahresende auf sich warten lassen.