(Prodinger, SWK 26/2002, S 695)
Nach Ansicht von Prodinger ist ein steuerpflichtiger Sachbezug bei Bonusmeilen nur in bestimmten (Ausnahme-)Fällen anzunehmen. Generell sei der von der Rechtsprechung geforderte Veranlassungszusammenhang zwischen Zuwendung des Vorteils durch den Dritten (Gutschrift der Bonusmeilen durch das Luftfahrtunternehmen) und Dienstverhältnis nicht gegeben, weswegen auch keine Steuerpflicht für die Bonusmeilen entstehen könne.