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Der befreiende Konzernabschluss nach § 245a HGB -- kein Zugang für US-GAAP-Bilanzierer?

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 2002/1017ÖStZ 2002, 593 Heft 22 v. 15.11.2002

(Arminger, RWZ 9/2002, S 273)

Ein befreiender Konzernabschluss nach § 245a HGB setzt einen Einklang mit den EG-Bilanzrichtlinien voraus. Durch die Einführung der Standards SFAS 141 und 142 bei US-GAAP-Abschlüssen wird die planmäßige Abschreibung des Goodwill durch einen sogenannten „Impairment-Only-Approach“ ersetzt. Diese neue Regelung steht laut Arminger im offensichtlichen Widerspruch zu den EG-Bilanzrichtlinien. Er bespricht einen möglichen Lösungsansatz, sodass US-GAAP-Konzernabschlüssen auch weiterhin die befreiende Wirkung nach § 245a HGB zukommen kann.

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