(Arminger, RWZ 9/2002, S 273)
Ein befreiender Konzernabschluss nach § 245a HGB setzt einen Einklang mit den EG-Bilanzrichtlinien voraus. Durch die Einführung der Standards SFAS 141 und 142 bei US-GAAP-Abschlüssen wird die planmäßige Abschreibung des Goodwill durch einen sogenannten „Impairment-Only-Approach“ ersetzt. Diese neue Regelung steht laut Arminger im offensichtlichen Widerspruch zu den EG-Bilanzrichtlinien. Er bespricht einen möglichen Lösungsansatz, sodass US-GAAP-Konzernabschlüssen auch weiterhin die befreiende Wirkung nach § 245a HGB zukommen kann.