ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 2002/1014ÖStZ 2002, 592 Heft 22 v. 15.11.2002
Der Beitrag hält -- ausgehend von einem konkreten Beispiel -- fest, dass auch für den so genannten anschaffungsnahen Erhaltungsaufwand die allgemeinen Kriterien betreffend Aktivierung von Anschaffungs- und Herstellungskosten gelten.