(Kofler, ecolex 9/2002, S 683)
Wird der Betrieb eines sanierungsbedürftigen Unternehmens an eine Nachfolgegesellschaft übertragen, so kommt ein Schulderlass dem bisherigen Rechtsträger zu Gute, ohne dass der Betrieb in seiner Hand weitergeführt wird. Der Beitrag geht der Frage nach, ob bei einer solchen „Sanierung“ des Rechtsträgers ein begünstigungsfähiger Sanierungsgewinn vorliegt.