(Binder/Schifko, SWK 27/2002, T 154)
Bei Arbeitsverhältnissen, deren vertraglich vereinbarter Beginn vor dem 1. 1. 2003 liegt, besteht die Möglichkeit, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen Umstieg in das neue Recht einvernehmlich vereinbaren. Dabei kann grundsätzlich zwischen den Varianten des Teilübertritts und des Vollübertritts gewählt werden; die Autoren gehen auf diese Möglichkeiten näher ein.