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Shoppingcenterabgabe: Eine Alternative zur Verkehrsanschlussabgabe?

IV. Gemeinden - Steuerschuldner-gläubigerUniv.-Prof. Mag. Dr. Otto TaucherÖStZ 2002/972ÖStZ 2002, 567 Heft 21 v. 1.11.2002

Auch wenn der Bundesgesetzgeber die Verkehrsanschlussabgabe (Art VI ÖPNRV-G) nicht als „ausschließliche Landes(Gemeinde)abgabe“ qualifiziert und überdies den Besteuerungsgegenstand, den Steuerschuldner, die Bemessungsgrundlage, den Tarif etc (weitestgehend exakt) vorausbestimmt hat, besteht (daneben noch) die Befugnis des Landesgesetzgebers (§ 8 Abs 1 F-VG) zu einer „weiter gehenden“ (§ 16 Abs 3 FAG 2001) Regelung dieser Abgabe.

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