Tumpelbeschreibt die Funktionsweise des EuGH als Motor der Harmonisierung der direkten Steuern im Binnenmarkt zutreffend wie folgt: „Indem der EuGH den Spielraum der Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Gesetzgebung im Bereich der direkten Steuern einengt, insb verhindert, dass zwischen inländischen und ausländischen Sachverhalten unterschieden wird, bewirkt er letztlich bei Vorhandensein eines Steuergefälles oder bei Bestehen eines schädlichen Steuerwettbewerbs zwischen den Mitgliedstaaten eine Verringerung des Gesamtaufkommens der Mitgliedstaaten. Dieser Tendenz müssen die Mitgliedstaaten entgegenwirken, sodass Harmonisierungseffekte entstehen sollen.“1))