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Der EuGH als „Motor“ der Harmonisierung der direkten Steuern im Binnenmarkt?

III. Europarechtl. Anford. - direkte SteuernUniv.-Ass. MMag. Dr. Johannes HeinrichÖStZ 2002/970ÖStZ 2002, 554 Heft 21 v. 1.11.2002

Tumpelbeschreibt die Funktionsweise des EuGH als Motor der Harmonisierung der direkten Steuern im Binnenmarkt zutreffend wie folgt: „Indem der EuGH den Spielraum der Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Gesetzgebung im Bereich der direkten Steuern einengt, insb verhindert, dass zwischen inländischen und ausländischen Sachverhalten unterschieden wird, bewirkt er letztlich bei Vorhandensein eines Steuergefälles oder bei Bestehen eines schädlichen Steuerwettbewerbs zwischen den Mitgliedstaaten eine Verringerung des Gesamtaufkommens der Mitgliedstaaten. Dieser Tendenz müssen die Mitgliedstaaten entgegenwirken, sodass Harmonisierungseffekte entstehen sollen.“1)1) Tumpel, Zwischen steuerpolitischer Autonomie und Harmonisierung der direkten Steuern, ÖStZ 2002 (in diesem Heft).)

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