Der durch das AbgRMRefG neu gefasste§ 117 BAOhindert die Abgabenbehörde in bestimmten Fällen, von durch die Rechtsprechung oder in als Richtlinien bezeichneten Erlässen vertretenen Rechtsauslegungen abzugehen. Diese Bestimmung scheint vor allem den rechtlichen Stellenwert der praktisch überaus bedeutsamen Erlässe der Finanzverwaltung zu stärken. Die Autorinnen gehen an Hand verschiedener Fallkonstellationen auf die Wirkungen der neuen Bestimmung im Bereich der Erlässe ein. Im Anschluss daran wird die Frage geprüft, inwieweit dadurch eine Änderung der bisherigen Dogmatik zu den Erlässen eintritt.