Zu einer der Grundfragen des Steuerverfassungsrechtes zählt die Frage, ob und inwiefern der Gesetzgeber bei der Schaffung neuer Steuertatbestände grundrechtliche Schranken zu beachten hat. In einem jüngst erschienenen Beitrag in der Festschrift für HeinzKrejci1)) hat sich Hans GeorgRuppemit verfassungsrechtlichen Vorgaben für Umweltabgaben beschäftigt und in diesem Zusammenhang insbesondere auch die gleichheitsrechtliche Bindung des Gesetzgebers bei der Auswahl von Besteuerungsobjekten näher untersucht. In diesem Beitrag leitetRuppeaus dem Gleichheitssatz eine Rechtfertigungslehre ab, die vor dem Hintergrund einer bislang keineswegs gefestigten Rsp des VfGH für eine in Zukunft sicherlich an Bedeutung gewinnende Frage wegweisend sein wird.