(Holzner, ÖJZ 12/2002, S 444)
Die Berücksichtigung der Familienbeihilfe als Unterstützung auch des geldunterhaltspflichtigen Elternteils will der VfGH durch eine Änderung der zivilen Unterhaltsjudikatur bewirkt wissen, was der OGH mit Anfechtungen des § 12a FLAG beantwortet hat. Der Beitrag listet die Argumente auf und zeigt aus den jeweiligen Bestimmungen ableitbare Lösungsmöglichkeiten; dabei wird der steuerlich gebotenen Entlastung des Geldunterhaltspflichtigen ein wesentlicher Platz eingeräumt.