Im Beitrag wird der derzeitige Diskussionsstand zur innerstaatlichen Anwendbarkeit des § 10 KStG auf doppelt ansässige Kapitalgesellschaften anhand folgender Gliederung erörtert: Die doppelt ansässige Muttergesellschaft, die doppelt ansässige Tochtergesellschaft sowie doppelte Ansässigkeit von Mutter- und Tochtergesellschaft. Um die mit der doppelten Ansässigkeit verbundenen Anwendungsprobleme iZm § 10 KStG im Einzelfall einer raschen Lösung zuführen zu können, werden abschließend Entscheidungsbaummodelle dargestellt.