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Die europäische (Aktien-)Gesellschaft (SE) wird Realität (Wenger, RWZ 11/2001, 317)

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 2002/43ÖStZ 2002, 21 Heft 1 und 2 v. 15.1.2002

Das vom Rat der Europäischen Union beschlossene Statut der europäischen Gesellschaft (SE) regelt vor allem die Bereiche Gründung und Anwendungsbereich. Hinsichtlich Struktur und Organisation wird hingegen weitgehend auf das nationale Recht verwiesen. Der Autor geht auf die einzelnen Punkte des Statuts näher ein.

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