Erzielt ein in Deutschland ansässiger Investor, der in Österreich über einen Zweitwohnsitz verfügt und aus diesem Grund in Österreich den Besteuerungsgrundsätzen der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegt, Zinsenerträge aus Anleihen mit kuponauszahlender Stelle in Österreich, dann unterliegen diese Zinsen der österr KESt. Gem Art 11 Abs 2 DBA-Deutschland besteht aber Anrecht auf Entlastung von der KESt.