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Erbschaftssteuergesetz, Kommentar, Manz‘sche große Gesetzesausgabe

FachliteraturÖStZ 2002/882ÖStZ 2002, 495 Heft 19 v. 1.10.2002

(Loseblattausgabe in 4. Grundlieferung). Von Dorazil/Taucher. Verlag Manz, 1216 Seiten, € 158,60.

Wer in Wissenschaft und Praxis mit Fragen des Erbschafts- und Schenkungssteuerrechtes befasst ist, ist gut beraten, wenn er zu Dorazil/Taucher greift. Dieser Kommentar, der vor über einem Jahr die „Rechtsnachfolge“ des in dritter Auflage verfügbaren, bewährten und gebundenen Dorazil-Kommentars angetreten hat und nunmehr als vierte Auflage geführt wird, besteht mittlerweile aus vier Grundlieferungen, mit denen sämtliche Vorschriften des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes kommentiert werden. Die neue vierte Auflage hält am Aufbau der dritten Auflage fest, beschreitet aber doch in vielem neue Wege. Zunächst springt die Erweiterung des Autorenteams ins Auge, wobei es dem Verlag gelungen ist, mit Universitätsprofessor und Steuerberater Dr. Otto Taucher einen exzellenten Fachmann des Erbschaftssteuerrechts an Land zu ziehen. Zum Zweiten fällt auf, dass die vierte Auflage als Loseblattausgabe gestaltet ist, was erwarten lässt, dass der Kommentar stets auf dem Laufenden gehalten werden wird (seit der letzten Auflage sind immerhin mehr als zehn Jahre vergangen). Der Kommentierung der einzelnen Paragraphen ist nicht nur wie bisher ein ausführliches Schrifttumverzeichnis vorgeschaltet, sondern es wurden auch die Materialien sowie die bezughabenden Erlässe zu den einzelnen Paragraphen aufgenommen. Die Kommentierung der einzelnen Paragraphen verarbeitet nicht nur die seit der dritten Auflage eingetretene Rechtsentwicklung (seit der dritten Auflage 1990 sind 11 (!) Novellen zum ErbStG ergangen, ganz zu schweigen von der Entwicklung der Rsp) sondern bietet auch zahlreiche neue Erläuterungen zum Altbestand (vergleiche etwa in der Einführung zum Verhältnis Zivilrecht oder die Kommentierung der §§ 1 bis 3, die im systematischen Aufbau erweitert und auch klarer strukturiert worden sind). An zahlreichen Stellen finden sich nunmehr auch verfassungsrechtliche Überlegungen (vergleiche etwa zu § 12 zum Stichtagsprinzip, wobei von Dorazil/Taucher die Untauglichkeit und Ungeeignetheit des Grundtatbestandes (Entstehung der Steuerschuld mit dem Tod des Erblassers) für erbfallbedingt angefallene Bereicherungen herausgearbeitet wird (vergleiche hier bereits Taucher NZ 2001, 117).

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