BAO: § 184
Die Ausführungen der Rz 1616 EStR 2000 betreffend die Schätzung von Betriebsausgaben aus einer Pflegetätigkeit mit 70 % der Betriebseinnahmen, höchstens jedoch 650 E monatlich, sind auf eine häusliche Pflegetätigkeit bezogen. Erfolgt die Pflegetätigkeit in einer Krankenanstalt, einem Alters- oder Pflegeheim (Anstaltspflege) kommt die pauschale Schätzung der Betriebsausgaben nicht in Betracht. Dies gilt auch in Fällen, in denen die Pflegetätigkeit (Anstaltspflege) auf Grundlage eines freien Dienstvertrages mit einem Pflegedienstunternehmen erfolgt.