ÖStZ 2002/869ÖStZ 2002, 485 Heft 19 v. 1.10.2002
Die Finanzlandesdirektionen und Finanzämter werden gemäß § 206 lit a BAO angewiesen:
1. Für Spenden, die an die Opfer der Hochwasserkatastrophe bis 30. 6. 2003 ausgezahlt werden, ist von der Erhebung der Schenkungssteuer Abstand zu nehmen.