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Zuständigkeit des Berufungssenates (Ritz, RdW 2002/431 7/2002, S 442)

Artikelrundschau(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2002/800ÖStZ 2002, 453 Heft 18 v. 15.9.2002

Der Artikel erörtert, wonach es sich in der BAO (idF AbgRmRefG) richtet, ob der (gesamte) Berufungssenat oder nur der Referent zur Entscheidung über die Berufung zuständig ist.

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