Schließt ein österr Veranstalter mit einer in Großbritannien ansässigen Produktionsgesellschaft einen Vertrag über ein Künstlergastspiel in Österreich ab, dann wirkt die Produktionsgesellschaft an einer inländischen Unterhaltungsdarbietung mit und es unterliegen daher die hierfür gezahlten Vergütungen dem inländischen Steuerabzug nach § 99 EStG. Solange sich kein reziprok anzuwendendes gegenteiliges Auslegungserfordernis ergibt, wird die im DBA-Großbritannien enthaltene und dem Art 17 Abs 2 des OECD-MA nachgebildete Abkommensbestimmung so interpretiert, dass sie Österreich berechtigt, diese an die Produktionsgesellschaft gezahlten Vergütungen nach inländischem Recht (sonach durch Steuerabzug vom Bruttobetrag) zu besteuern. Dies allerdings unter der Voraussetzung, dass darin Einkünfte enthalten sind, die an in Österreich gem Art 17 Abs 1 des Abkommens steuerpflichtige Künstler weiterfließen.