In den Umsatzsteuerrichtlinien (UStR) und in den Körperschaftsteuerrichtlinien (KStR) teilt das BMF seine Auslegung der Organschaftsregelungen im UStG sowie im KStG mit. Dabei bleiben jedoch manche Fragen offen bzw werden trotz insoweit identischer gesetzlicher Regelungen in den beiden Rechtsbereichen unterschiedlich beantwortet.
Gegenstand der Untersuchung