Der Nationalrat hat mit Art VII des BGBGBl 1993/253(idF derBGBl 1993/532 BGBl 1994/680und BGBl I 162/2002, WRN 2002) (StWbFG) steuerliche Sondermaßnahmen zur Förderung des Wohnbaues beschlossen. Dabei kommt Kreditinstituten - den sogenannten Wohnbaubanken - im Sinne des§ 1 Abs 2 lit ades Gesetzes besondere Bedeutung zu. Mit Erlass vom 6. Juni 2002 hat das Bundesministerium für Finanzen seine bereits im Erlass vom 23. Jänner 1995, GZ 06 0950/2-IV/6/94, geäußerten Rechtsansichten zur steuerlichen Behandlung von Wohnbaubanken, ergänzt um neue Aussagen, die durch die Novellierung des WGG und des StWbFG notwendig wurden, neuerlich bekannt gegeben.