Mack vertritt die Ansicht, dass durch den Beschluss des VfGH vom 30.11.2000 (B 1340/00) Eltern nicht nur ihr Recht auf eine dem Gleichheitsgrundsatz (und der sozialen Gerechtigkeit) entsprechende Besteuerung, sondern gleichzeitig auch ihr Recht auf die Familienbeihilfe laut FLAG verloren hätten.