Die in der Literatur vertretene Zuordnungsindifferenz von Verbindlichkeiten ist nach Ansicht der Verfasser auch im Zusammenhang mit Betriebsveräußerungen von Bedeutung; dabei gehe es um die verhältnismäßige Zuteilung des gesamten Kaufpreises (somit auch der übernommenen Verbindlichkeiten) auf die einzelnen Wirtschaftsgüter. Diese Zuteilung sei dann von wesentlicher Bedeutung, wenn ein Wirtschaftsgut hinsichtlich seiner Wertänderungen steuerlich außer Ansatz zu stellen ist.