Die Verfasserin stellt den Stand der Rechtsprechung und Verwaltungspraxis vor, betrachtet die Mieterinvestitionen systematisch und hält in einer Zusammenfassung unter anderem fest, dass eine gesetzeskonforme Anwendung der maßgeblichen ertragsteuerlichen Bestimmungen gebiete, dem Vermieter die Investitionen im Zeitpunkt des Überganges der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über diese zuzuordnen. Bis dahin sei und bleibe der Mieter wirtschaftlicher Eigentümer.